Der Nationale Volkskongress ist das h?chste Organ der Staatsmacht und besteht aus den Abgeordneten, die von den Provinzen, autonomen Gebieten, regierungsunmittelbaren St?dten, Sonderverwaltungszonen und der Armee gew?hlt werden. Er übt die legislative Gewalt des Staates aus und trifft die Entscheidungen über die wichtigen Fragen im politischen Leben des Staates. Die Hauptkompetenzen des Nationalen Volkskongresses sind folgende: Er verbessert die Verfassung, überwacht die Durchführung der Verfassung, erl?sst und verbessert die grund-legenden Gesetze wie das Straf-, das Zivil- und das Staatsorganenrecht, überprüft und bewilligt die Pl?ne für die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und die Berichte über ihre Durchführung sowie die Staatshaushaltspl?ne und die Berichte über ihre Durchführung; er genehmigt die Einrichtung einer Provinz, eines autonomen Gebiets oder einer regierungsunmittelbaren Stadt und beschlie?t die Einrichtung und das System einer Sonderverwaltungszone; er fasst die Resolutionen in Frage von Krieg und Frieden; er w?hlt und bestimmt die führenden Pers?nlichkeiten der h?chsten Staatsorgane: die Mitglieder des St?ndigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, den Staatspr?sidenten und dessen Stellvertreter, den Ministerpr?sidenten und andere Mitglieder des Staatsrates, den Vorsitzenden der Zentralen Milit?rkommission und ihre anderen Mitglieder, den Pr?sidenten des Obersten Volksgerichts und den Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft. Der Nationale Volkskongress hat das Recht, die oben erw?hnten Personen ihrer ?mter zu entheben.
Der Nationale Volkskongress wird für die Dauer von fünf Jahren gew?hlt. Er tagt einmal j?hrlich. In der Zeit zwischen den Tagungen des Nationalen Volkskongresses wird die h?chste Staatsmacht von seinem st?ndigen Organ - dem St?ndigen Ausschuss - ausgeübt. Der St?ndige Ausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden, den stell-vertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekret?r und anderen Mitgliedern zusammen. Der gegenw?rtige Vorsitzende ist Wu Bangguo.
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