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IV. Das Gef?ngnissystem

Am 20. Dezember 1994 wurde auf der 11. Tagung des St?ndigen Ausschusses des 8. Nationalen Volkskongresses das ?Gef?ngnisgesetz der Volksrepublik China? angenommen. Am selben Tag wurde es bekanntgegeben. Damit wurde ein neues Kapitel f?r das chinesische Gef?ngnissystem aufgeschlagen.

(1) Die zust?ndige Beh?rde f?r Gef?ngnisse

Nach dem Gef?ngnisgesetz ist die Verwaltungsabteilung f?r Justiz des Staatsrates zust?ndig f?r die Gef?ngnisse des ganzen Landes. Das Justizministerium hat das Verwaltungsamt f?r Gef?ngnisse als eine Funktionsabteilung f?r die Verwaltung der Gef?ngnisse des ganzen Landes eingerichtet. Die Justiz?mter aller Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte sind f?r die Gef?ngnisse, die sich in ihrer administrativen Region befinden, zust?ndig. Die Verwaltungs?mter f?r Gef?ngnisse aller Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte arbeiten unter der F?hrung der lokalen Justiz?mter.

In China gibt es haupts?chlich zwei Arten von Gef?ngnissen:

a) Gef?ngnisse f?r Verbrecher, die vom Volksgericht zu zeitlich beschr?nkten oder lebensl?nglichen Freiheitsstrafen oder zur Todesstrafe mit zweij?hriger Strafaussetzung verurteilt worden sind. Sie k?nnen Strafanstalten f?r m?nnliche H?ftlinge und Strafanstalten f?r weibliche H?ftlinge einrichten. Die Strafanstalten f?r weibliche H?ftlinge werden von Polizistinnen verwaltet. Die Gef?ngnisse k?nnen nach dem Charakter der Verbrechen und der Haftzeit in Strafanstalten f?r H?ftlinge, die Kapitalverbrechen begangen haben, und Strafanstalten f?r H?ftlinge, die sich weniger schwerwiegener Vergehen schuldig gemacht haben, eingeteilt werden.

b) Erziehungsanstalten f?r minderj?hrige Verbrecher, die vom Volksgericht zu zeitlich beschr?nkten oder lebensl?nglichen Freiheitsstrafen oder zur Todesstrafe mit zweij?hriger Strafaussetzung verurteilt worden sind. Da ihre Insassen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden sie auch als Gef?ngnisse f?r Minderj?hrige oder Halbw?chsige bezeichnet. China gew?hrt den Minderj?hrigen stets einen besonderen Schutz. Das gilt auch f?r minderj?hrige Verbrecher. In den Erziehungsanstalten f?r minderj?hrige Verbrecher werden Erziehungsprinzipien und ?methoden, die ihren Insassen entsprechen, angewendet.

(2) Die Einrichtung und das Personal der Gef?ngnisse

Nach dem Gef?ngnisgesetz m?ssen die Einrichtung, Aufl?sung und Verlegung von Gef?ngnissen von der Verwaltungsabteilung f?r Justiz des Staatsrates genehmigt werden. Diese Bestimmung tr?gt dazu bei, nach den jeweiligen historischen und wirtschaftlichen Bedingungen und den Naturbedingungen sowie anderen Faktoren eine vern?nftige Standortverteilung der Gef?ngnisse zu erm?glichen und eine einheitliche, wirksame und richtige Vollstreckung der Strafen zu gew?hrleisten.

Jedes Gef?ngnis hat einen Direktor und einige Vizedirektoren. Es kann nach den praktischen Bed?rfnissen notwendige Arbeitsorgane einrichten und Verwalter einsetzen. Die Arbeitsorgane umfassen neben den Verwaltungsorganen und Organen f?r Produktion Organe f?r verschiedene Gef?ngnisangelegenheiten, Verpflegung, Hygiene, Erziehung usw.

Nach dem Gef?ngnisgesetz sind die Gef?ngnisverwalter auch Volkspolizisten. Diese Bestimmung legt den gesetzlichen Status der Gef?ngnisverwalter fest. Das hei?t, da? die Gef?ngnispolizei eine Art der Volkspolizei ist und den gleichen gesetzlichen Status wie die Sicherheits- und Verkehrspolizei hat.

(3) Das Finanzsystem der Gef?ngnisse

Nach dem Gef?ngnisgesetz sichert der Staat den Gef?ngnisse die Kosten f?r die Umerziehung der Verbrecher zu. Die Kosten f?r die Gef?ngnispolizei, f?r die Umerziehung der Verbrecher und deren Lebensunterhalt, f?r die Einrichtungen der Gef?ngnisse und f?r andere Zwecke sind Posten des Staatshaushalts. Der Staat stellt die notwendigen Produktionseinrichtungen und Geldmittel f?r die Zwangsarbeit der Verbrecher zur Verf?gung. Die von den Gef?ngnissen im Rahmen des Gesetzes beanspruchten B?den, Bodensch?tze und andere Naturressourcen sowie die Verm?gen der Gef?ngnisse werden gesetzlich gesch?tzt. Keine Einheit oder Privatperson darf sich an ihnen vergreifen und sie sabotieren.

(4) Die grundlegenden Prinzipien f?r die Arbeit in den Gef?ngnissen

In Artikel 3 des Gef?ngnisgesetzes ist vorgesehen: ?Die Gef?ngnisse praktizieren den Verbrechern gegen?ber das Prinzip der Verbindung der Strafe mit der Umerziehung und der Erziehung mit der k?rperlichen Arbeit, um die Verbrecher zu B?rgern, die Gesetze einhalten, zu erziehen.?

1. Verbindung der Strafe mit der Umerziehung

Ohne Strafe kann man Verbrecher nicht dazu bringen, ihre Verbrechen einzusehen und sich vom B?sen zum Guten zu bekehren. Die Strafe ist eine Zwangsma?nahme, w?hrend die Umerziehung auf die Besserung der T?ter abzielt. Das ist der grundlegende Charakter der gesetzlichen Strafvollstreckung in China. Die Gef?ngnisse bestrafen die Verbrecher nicht um der Strafe willen, sondern verbinden die Strafe eng mit der Umerziehung.

2. Verbindung der Erziehung mit der k?rperlichen Arbeit

Um die Verbrecher wirksam umzuerziehen, mu? im Zuge der Vollstreckung der Strafe am Prinzip der Verbindnung der Erziehung mit der k?rperlichen Arbeit festgehalten werden. Mit der Erziehung sind die ideologische und kulturelle Erziehung und die Berufsbildung und mit der k?rperlichen Arbeit ist produktive Aktivit?t gemeint. Es ist notwendig, die Umerziehung durch Erziehung mit der Umerziehung durch k?rperliche Arbeit gut zu verbinden.

(5) Vollstreckung der Strafe

Die Vollstreckung der Strafe obliegt der Vollstreckungsbeh?rde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen die rechtsg?ltigen Urteile und Entscheidungen der Rechtsprechungsbeh?rde in die Tat umsetzt. Die Vollstreckung der Strafe in den chinesischen Gef?ngnissen umfa?t haupts?chlich die folgenden Ma?nahmen:

1. Inhaftierung

Verbrecher, die zu einer Todesstrafe mit zweij?hriger Strafaussetzung, zu einer lebensl?nglichen Freiheitsstrafe oder zu einer befristeten Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, kommen nach dem gesetzlichen Verfahren ins Gef?ngnis. Die Inhaftierung bedeutet den Beginn der Vollstreckung der Strafe. Sie mu? streng nach dem gesetzlichen Verfahren durchgef?hrt werden.

Die Sicherheitsorgane, die Verbrecher inhaftieren, m?ssen innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem sie die Mitteilung des Volksgerichts ?ber die Vollstreckung der Strafe f?r Verbrecher, die zu einer Todesstrafe mit zweij?hriger Strafaussetzung, zu einer lebensl?nglichen Freiheitsstrafe oder zu einer befristeten Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, erhalten, die Verurteilten ins Gef?ngnis bringen. W?hrend das Volksgericht die Verbrecher dem Gef?ngnis zur Vollstreckung der Strafe ?bergibt, mu? es ihm notwendige gesetzliche Dokumente zustellen, einschlie?lich des Duplikats der Anklageschrift der Volksstaatsanwaltschaft, des Urteilsspruchs des Volksgerichts, der Mitteilung ?ber die Vollstreckung des Urteils und des Registers ?ber die Beendigung des Gerichtsverfahrens. Ohne den Erhalt der o. g. gesetzlichen Dokumente darf das Gef?ngnis Verbrecher nicht inhaftieren. Wenn die o. g. Dokumente unvollst?ndig sind oder Fehler in der Registrierung unterlaufen sind, mu? das Volksgericht, das das rechtsg?ltige Urteil gef?llt hat, rechtzeitig Erg?nzungen oder Berichtigungen vornehmen.

Vor Antritt ihrer Freiheitsstrafe m?ssen Verbrecher k?rperlich untersucht werden, und es ist eine Kontrolle ihrer mitgef?hrten Sachen vorzunehmen. Wenn bei der k?rperlichen Untersuchung festgestellt wird, da? die zu einer lebensl?nglichen oder befristeten Freiheitsstrafe Verurteilten an einer schweren Krankheit leiden und gegen B?rgschaft zu einer ?rztlichen Behandlung entlassen werden m?ssen oder schwangere Frauen sind bzw. ihre S?uglinge stillen, k?nnen sie vorl?ufig nicht in Haft genommen werden. Das gilt jedoch nicht f?r jene Verbrecher, die zu einer Todesstrafe mit zweij?hriger Strafaussetzung verurteilt worden sind. Das Gef?ngnis hat dem Volksgericht das Ergebnis der k?rperlichen Untersuchung mitzuteilen, damit dieses entscheidet, ob die Verbrecher, f?r die die Voraussetzungen f?r eine bedingte Haftentlassung gegeben sind, vorl?ufig nicht in Haft genommen werden d?rfen. Bei der Kontrolle der mitgef?hrten Sachen der Verbrecher m?ssen verbotene Dinge beschlagnahmt werden. Sachen, die nicht zu den Bedarfsartikeln geh?ren, werden vom Gef?ngnis aufbewahrt oder mit dem Einverst?ndnis der Verbrecher deren Familienangeh?rigen zur?ckgegeben. Bei weiblichen H?ftlingen sind die k?rperliche Untersuchung und die Kontrolle der mitgef?hrten Sachen von Volkspolizistinnen durchzuf?hren. Verbrecher d?rfen ihre Kinder nicht ins Gef?ngnis mitbringen.

Die Inhaftnahme von Verbrechern hat das Gef?ngnis deren Familienangeh?rigen mitzuteilen. Die Benachrichtigung hat innerhalb von f?nf Tagen nach der Inhaftierung zu erfolgen.

2. Behandlung von Beschwerden, Anklagen und Anzeigen von Verbrechern

W?hrend der Vollstreckung der Strafe mu? das Gef?ngnis schriftliche Beschwerden von Verbrechern rechtzeitig der Volksstaatsanwaltschaft oder dem Volksgericht zur Behandlung vorlegen und darf sie nicht zur?ckhalten. Um Gef?ngnisinsassen eine Beschwerdef?hrung zu erleichtern, haben Gef?ngnisse einen Kasten f?r Beschwerden einzurichten und jemanden zu bestimmen, der f?r die ?ffnung des Kastens verantwortlich ist. Die Volksstaatsanwaltschaft bzw. das Volksgericht hat innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag, an dem eine Beschwerde von H?ftlingen zugeht, das Gef?ngnis ?ber deren Behandlung zu informieren.

Gef?ngnisinsassen haben das Recht, Volkspolizisten oder andere Mitarbeiter der Haftanstalt wegen gesetzwidriger Handlungen anzuklagen oder anzuzeigen. Das Gef?ngnis soll die schriftlichen Anklagen und Anzeigen im Rahmen seiner Zust?ndigkeit rechtzeitig behandeln. Anklagen und Anzeigen, die nicht in seine Zust?ndigkeit fallen, sollen rechtzeitig an das Sicherheitsorgan oder die Volksstaatsanwaltschaft zur Behandlung weitergegeben werden.

3. Strafvollzug au?erhalb des Gef?ngnisses

Ein Strafvollzug au?erhalb des Gef?ngnisses erfolgt in zwei F?llen: Erstens, wenn das Volksgericht gem?? den diesbez?glichen Bestimmungen beschlie?t, die Strafe m?sse au?erhalb des Gef?ngnisses vollstreckt werden, weil der Betreffende an einer schweren Krankheit leidet und gegen B?rgschaft zur ?rztlichen Behandlung zu entlassen ist oder wenn es sich um eine schwangere oder ihr Kind stillende Frau handelt. Zweitens, wenn das Vollstreckungsorgan w?hrend der Strafvollstreckung nach den diesbez?glichen gesetzlichen Bestimmungen einen Vollzug der weiteren Strafe au?erhalb des Gef?ngnisses beschlie?t, weil der Betreffende an einer schweren Krankheit leidet und in Todesgefahr schwebt, an einer chronischen Krankeit leidet und trotz langer ?rztlicher Behandlung nicht geheilt werden kann, ?ber 60 Jahre alt und krank ist und f?r die Gesellschaft keine Gefahr mehr darstellt oder k?rperbehindert und arbeitsunf?hig ist. Wenn der Strafvollzug au?erhalb des Gef?ngnisses vom Vollstreckungsorgan beschlossen wird, mu? das Gef?ngnis dem Verwaltungsorgan der betreffenden Provinz, des betreffenden autonomen Gebietes oder der betreffenden regierungsunmittelbaren Stadt einen schriftlichen Vorschlag zur Genehmigung vorlegen.

Sind die Umst?nde f?r einen Strafvollzug au?erhalb des Gef?ngnisses nicht mehr gegeben, ist der Betreffende, wenn der Strafvollzug au?erhalb des Gef?ngnisses vom Volksgericht beschlossen worden war, vom Sicherheitsorgan wieder ins Gef?ngnis zu bringen, um dort seine Strafe weiter zu verb??en. Wenn der Strafvollzug au?erhalb des Gef?ngnisses vom Gef?ngnis beschlossen wurde, mu? das Sicherheitsorgan, das f?r den Strafvollzug au?erhalb des Gef?ngnisses verantwortlich ist, dem Gef?ngnis rechtzeitig mitteilen, da? es den Betreffenden wieder in Haft zu nehmen hat. Wenn die Strafzeit abgelaufen ist, hat das Gef?ngnis die Formalit?ten f?r die Entlassung zu erledigen.

4. Strafmilderung und bedingte Entlassung

Die Strafmilderung ist eine Ma?nahme, nach der die gesetzliche Strafe f?r Verbrecher, die ihre Freiheitsstrafe verb??en, nach gesetzlich festgelegten Bedingungen und Verfahren gemildert wird. Wenn Verurteilte den Bedingungen f?r eine gesetzliche Strafmilderung entsprechen, soll das Gef?ngnis dem Volksgericht einen Vorschlag ?ber eine Strafmilderung unterbreiten, und das Volksgericht soll innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem es den schriftlichen Vorschlag erhalten hat, eine Entscheidung treffen. Wenn es sich um einen komplizierten Fall oder um besondere Umst?nde handelt, kann die Zeit f?r die Entscheidungsfindung um einen Monat verl?ngert werden.

Bei einer bedingten Haftentlassung werden Verurteilte, die w?hrend des Strafvollzugs den gesetzlich festgelegten Bedingungen entsprechen, vorzeitig auf Bew?hrung entlassen. F?r H?ftlinge, die den gesetzlich festgelegten Bedingungen f?r eine bedingte Haftentlassung entsprechen, unterbreitet das Gef?ngnis aufgrund der Ergebnisse der Pr?fung dem Volksgericht einen Vorschlag ?ber die bedingte Haftentlassung, und das Volksgericht soll innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem es den schriftlichen Vorschlag erhalten hat, eine Entscheidung treffen. Wenn es sich dabei um einen komplizierten Fall oder um besondere Umst?nde handelt, kann die Zeit f?r die Entscheidungsfindung um einen Monat verl?ngert werden.

5. Entlassung und Unterbringung

Wenn Straft?ter, die zu einer befristeten Freiheitsstrafe verurteilt worden waren, ihre Strafe verb??t haben, hat sie das Gef?ngnis termingerecht zu entlassen und ihnen einen Entlassungsschein auszustellen. Au?erdem mu? das Gef?ngnis ein schriftliches Gutachten ?ber ihre Bew?hrung w?hrend der Verb??ung der Gef?ngnisstrafe abgeben und es samt einer Kopie des Urteilsspruchs dem Sicherheitsorgan des Ortes, wo die Strafentlassenen unterbracht werden, ?bergeben.

Die Strafentlassenen haben sich mit ihrem Entlassungsschein bei dem Sicherheitsorgan des Ortes, wo sie sich niederlassen, zu melden. Sie haben nun nach dem Gesetz wieder die gleichen Rechte wie die anderen B?rger.

(6) Die Verwaltung der Angelegenheiten der Gef?ngnisse

Damit sind die konkreten Aktivit?ten der Strafanstalten bei der Verwaltung der H?ftlinge gemeint. Sie umfassen die folgenden Aspekte:

1. Klassifizierungssystem

Es handelt sich um ein System, nach dem die Strafanstalten die H?ftlinge nach der Art ihrer Verbrechen und ihrer Freiheitsstrafe, der Dauer ihrer Strafzeit, ihrer Bew?hrung w?hrend der Umerziehung sowie ihrem Alter, Geschlecht usw. differenziert einsperren, verwalten und erziehen.

2. ?berwachung und die Anwendung von Zuchtger?ten und Waffen

Die ?berwachung einschlie?lich der bewaffneten ?berwachung bezieht sich auf die Aktivit?ten, die die bewaffnete Volkspolizei zur Aufrechterhaltung der normalen Ordnung und Sicherheit von Gef?ngsnissen durchf?hrt, sowie auf die innere Beaufsichtigung, n?mlich die Beaufsichtigung und Verwaltung der H?ftlinge durch die Strafanstalten innerhalb des Kordons. Au?erdem sollen die Strafanstalten und die bewaffnete Polizei die Volksmiliz, die Organisationen f?r ?ffentliche Sicherheit und die Bev?lkerung in der Umgebung von Gef?ngnissen zur Wachsamkeit und n?tigenfalls zur Gegenwehr anhalten. Wenn Inhaftierte aus dem Gef?ngnis ausbrechen oder einen Aufstand anzetteln oder wenn Verbrecher au?erhalb des Gef?ngnisses Gefangene gewaltsam aus dem Gef?ngnis zu befreien versuchen, sollen sie gemeinsam mit dem Gef?ngnis die Verbrecher daran hindern bzw. den Aufstand niederwerfen.

Mit den Zuchtger?ten sind Hand- und Fu?schellen gemeint. Sie sind f?r gef?hrliche Verbrecher bestimmt. Die Anwendung von Zuchtger?ten f?r alte, kranke, k?rperbehinderte und minderj?hrige H?ftlinge ist normalerweise verboten. Mit Ausnahme von besonderen F?llen darf man auch f?r weibliche H?ftlinge keine Zuchtger?te anwenden. Die Verbrecher, denen Zuchtger?te angelegt worden sind, sollen nicht mehr an der k?rperlichen Arbeit im Gef?ngnis teilnehmen.

Die Anwendung von Zuchtger?ten mu? der zust?ndige Leiter des Gef?ngnisses genehmigen. In Notf?llen kann man einem Verbrecher zuerst Zuchtgef?te anlegen, doch man mu? die notwendige Formalit?t sofort nachtr?glich erledigen. Die Zeit f?r das Fesseln von Verbrechern mit Hand- und Fu?schellen ist, mit Ausnahme von Verbrechern, die vom Volksgericht zum Tode verurteilt worden sind und auf die Vollstreckung der Todesstrafe warten, normalerweise auf sieben Tage bis h?chstens 15 Tage begrenzt.

Die Diensthabenden der bewaffneten Volkspolizei und die Volkspolizisten des Gef?ngnisse, die die ?berwachungsaufgabe ?bernehmen, d?rfen in Notf?llen nach den diesbez?glichen Bestimmungen des Staates Waffen benutzen.

3. Korrespondenz und Zusammenkunft

W?hrend der Haftzeit d?rfen die H?ftlinge mit anderen korrespondieren. Die Briefe, die sie erhalten bzw. aufgeben, m?ssen aber von der zust?ndigen Abteilung des Gef?ngnisses kontrolliert werden. Briefe, die die H?ftlinge an die ?bergeordnete Beh?rde des Gef?ngnisses und an die Justizbeh?rde schreiben, werden nicht kontrolliert.

W?hrend der Haftzeit d?rfen die H?ftlinge mit ihren Familienangeh?rigen oder Vorm?ndern zusammentreffen. Mit Leuten, zu denen sie keine verwandtschaftlichen Beziehungen haben, d?rfen sie prinzipiell nicht zusammentreffen, es sei denn, da? sie in besonderen F?llen die Genehmigung des Gef?ngnisses erhalten.

Neben normalen Zusammenk?nften der H?ftlinge mit ihren Familienangeh?rigen oder Vorm?ndern kann das Gef?ngnis in besonderen F?llen sie nach Hause gehen lassen, um ihre Familienangeh?rigen zu besuchen oder unvorhergesehene Vorf?lle zu regeln. Die Besuchszeit betr?gt normalerweise drei bis f?nf Tage, in besonderen F?llen bis zu sieben Tage.

4. Alltagsleben und Hygiene

Die Arbeitszeit erwachsener H?ftlinge betr?gt t?glich acht Stunden. Wenn die Arbeitszeit wegen der Bed?rfnisse der Produktion verl?ngert werden mu?, ist das von dem zust?ndigen Leiter des Gef?ngnisses zu genehmigen.

Die Studienzeit von H?ftlingen betr?gt t?glich zwei Stunden. Garantiert werden mu?, da? sie t?glich mindestens acht Stunden schlafen k?nnen. Minderj?hrige H?ftlinge arbeiten und lernen jeweils gleich lang. Ihre t?gliche Schlafzeit soll nicht weniger als neun Stunden betragen. Man darf sie nicht veranlassen, schwere k?rperliche Arbeit oder eine produktive Arbeit, die ihre K?rperkraft ?bersteigt oder ihrer Gesundheit abtr?glich ist, zu leisten. Man mu? den H?ftlingen jeden Tag eine bestimmte Zeit f?r die kulturelle und sportliche Bet?tigung geben. An gesetzlich festgelegten Feier- und Ruhetagen haben sie frei.

Den H?ftlingen ist eine Verpflegung anzubieten, die der Norm f?r dasselbe T?tigkeitsfeld gleichartiger lokaler staatseigener Betriebe entspricht. Geld, das f?r ihre Verpflegung bestimmt ist, darf nicht veruntreut werden. Die K?che f?r die H?ftlinge mu? von hauptamtlichen Kadern verwaltet werden. Sie sollen sich darum bem?hen, die Verpflegung abwechslungsreich zu gestalten und zu verbessern.

Der Bau der Gef?ngniszellen und der umliegenden Einrichtungen mu? den besonderen Erfordernissen der Beaufsichtigung und den staatlichen Normen f?r Hygiene, Brandschutz und Vorsorge gegen Erdbeben entsprechen. Die Gef?ngniszellen m?ssen mit Heizungsanlagen ausgestattet sein.

Die Gef?ngnisse m?ssen je nach ihrem Umfang und der Zahl der H?ftlinge eine Klinik oder ein Krankenhaus einrichten und mit notwendigen medizinischen Einrichtungen und Medikamenten ausstatten.

5. Auszeichnung und Bestrafung

Die Strafanstalten sollen die Bew?hrung der H?ftlinge w?hrend der Umerziehung durch k?rperliche Arbeit pr?fen und vergleichen und aufgrund der Ergebnisse der Pr?fung und des Vergleichs die H?ftlinge nach den gesetzlich festgelegten Bedingungen und Verfahren auszeichnen bzw. bestrafen.

Gepr?ft werden die H?ftlinge bez?glich ihrer Bew?hrung in der ideologischen Umerziehung, der politischen, kulturellen und technischen Erziehung, der Einhaltung der Disziplin und der k?rperlichen Arbeit.

Die Auszeichnung der H?ftlinge hat drei Formen: Belobigung, materieller Ansporn und Registrierung der Verdienste. Die Bestrafung hat ebenfalls drei Formen: Verwarnung, Verweis und Einzelarrest. Die Auszeichnung und Bestrafung der H?ftlinge werden in ihren Akten vermerkt.

 

 
 
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