Im Parteistatut sieht vor: Der Landesparteitag findet alle f?nf Jahre einmal statt und wird vom Zentralkomitee einberufen. Wenn das Zentralkomitee es f?r notwendig h?lt oder ?ber ein Drittel aller Organisationen auf Provinzebene es fordern, kann der Landesparteitag vorfristig einberufen werden. Wenn keine au?erordentlichen Umst?nde vorliegen, soll er nicht verschoben werden. ?ber die Anzahl der Abgeordneten zum Landesparteitag und ?ber das Verfahren zur Wahl der Abgeordneten entscheidet das Zentralkomitee.
(CIIC/23. Oktober 2002)
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