Die Amtszeit der Lokalkomitees in den Provinzen, den autonomen Gebieten, den regierungsunmittelbaren St?dten und den autonomen Bezirken sowie in den St?dten, den Kreisen und den autonomen Kreisen, die den Verwaltungsbezirken unterstehen, und in den übrigen St?dten und den St?dten unterstehenden Bezirken betr?gt fünf Jahre.
Die Lokalkomitees aller Ebenen w?hlen den Vorsitzenden, die Vizevorsitzenden und den Generalsekret?r. Die Lokalkomitees in den Kreisen, den autonomen Kreisen, den St?dten und den St?dten unterstehenden Bezirken haben, abh?ngig von den ?rtlichen Gegebenheiten, das Recht oder kein Recht, einen Generalsekret?r zu w?hlen.
Die Plenartagungen der Lokalkomitees aller Ebenen finden jedes Jahres mindestens einmal statt.
(CIIC/10. Februar 2003)
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