|
23. Wer kann zum NVK-Abgeordneten gew?hlt werden? |
|
Alle Bürger der Volksrepublik China, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen unabh?ngig von der Nationalit?t, der Rasse, dem Geschlecht, dem Beruf, der sozialen Herkunft, der Religion, dem Bildungsstand, der Verm?genslage und der Dauer ihrer Ans?ssigkeit das aktive und das passive Wahlrecht. Davon ausgenommen sind Personen, denen die politischen Rechte gesetzlich aberkannt worden sind.
(CIIC/18. Februar 2003)
|
|