Die Gesamtzahl der NVK-Abgeordneten betr?gt nicht mehr als 3000 Personen. Die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Provinzen wird vom St?ndigen Ausschuss des NVK entschieden.
Gem?? dem Wahlgesetz werden die Abgeordneten des NVK in geheimen Wahlen gew?hlt. Die Anzahl der Kandidaten liegt etwa 20% bis 50% über der Anzahl der zur Verfügung stehenden Pl?tze. Alle Parteien und alle gesellschaftlichen Organisationen k?nnen Kandidaten nominieren. Gruppen ab 10 wahlberechtigten Personen k?nnen unter einem gemeinsamen Namen Kandidaten nominieren.
Die Namen der Kandidaten werden 20 Tagen vor der Wahl vom Wahlkomitee bekanntgegeben. Nach Konsultationen und Diskussionen wird fünf Tage vor der Wahl eine offizielle Kandidatenliste festgelegt und bekanntgegeben. Bei der Wahl k?nnen die W?hler (d.i.: die Abgeordneten der Volkskongresse der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte) für oder gegen die Kandidaten stimmen oder sich der Stimme enthalten, au?erdem k?nnen sie andere, nicht auf der offiziellen Kandidatenliste stehende Personen, zu Abgeordneten w?hlen.
Ein Kandidat ben?tigt eine absolute Mehrheit, um in den NVK einziehen zu k?nnen. Erhalten zwei oder mehr Kandidaten die gleiche Stimmenanzahl, wird gegebenfalls noch einmal abgestimmt.
Das Pr?sidium der Volkskongresse der entsprechenden Ebene entscheidet über die Gültigkeit der Wahlergebnisse und gibt sie bekannt. Der St?ndige Ausschuss des NVK leitet die allgemeinen Wahlen. Die Finanzierung der Wahlen erfolgt durch die Staatskammer.
Die Abgeordneten des NVK werden durch die Volkskongresse der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte gew?hlt. Die Anzahl der NVK-Abgeordneten wird vom St?ndigen Ausschuss des NVK nach dem Prinzip verteilt, dass ein Abgeordneter aus einem l?ndlichen Gebiet eine Bev?lkerungszahl vertritt, viermal h?her ist als die, die von einem st?dtischen Abgeordneten vertreten wird.
Die nationalen Minderheiten des ganzen Landes w?hlen eigene NVK-Abgeordnete, wobei der St?ndige Ausschuss des NVK, je nach dem Bev?lkerungsanteil der jeweiligen Minderheit und ihrer Verteilung in den Volkskongressen der Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren St?dten, die Anzahl ihrer Abgeordneten bestimmt. Nationalit?ten mit einem geringen Bev?lkerungsanteil w?hlen jeweils mindestens einen Abgeordneten.
Das Wahlgesetz sieht au?erdem vor, da? es unter den NVK-Abgeordneten eine angemessene Anzahl von Frauen geben mu?. Diese Anzahl ist im Laufe der Jahre allm?hlich gestiegen. Darüber hinaus müssen heimgekehrte Auslandschinese im NVK angemessen vertreten sein.
(CIIC/18. Februar 2003)
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