Die Leiter und Vizeleiter der Delegationen des NVK werden gem?? der Gesch?ftsordnung des NVK auf den Plenartagungen der verschiedenen Delegationen gew?hlt; sie müssen NVK-Abgeordnete sein.
Der Leiter einer Delegation hat die Pflicht, die Plenartagung der Delegation einzuberufen und zu leiten, wobei die Vizeleiter den Leiter unterstützen. Im allgemeinen ist der Delegationsleiter ebenfalls Mitglied des Pr?sidiums, nimmt an den Sitzungen des Pr?sidiums teil und ist dafür verantwortlich, die Mitglieder seiner Delegation über Beschlüsse und Stellungnahmen des Pr?sidiums zu informieren. Er kann auf den Sitzungen des Pr?sidiums oder auf der Plenartagung des NVK im Namen seiner Delegation zu Antr?gen Stellung nehmen.
Zur Gruppenbildung sieht die Gesch?ftsordnung des NVK vor: Eine Delegation kann in Gruppen eingeteilt werden. Die Gruppen, die nach den Gebieten innerhalb einer Provinz eingeteilt werden, setzen sich aus 10-30 Mitgliedern zusammen. Delegationen mit einer geringerer Abgeordnetenanzahl werden nicht in Gruppen unterteilt. Dies betrifft die Delegationen aus Tibet, Qinghai, Gansu, Ningxia und Taiwan. Auf der Gruppensitzung werden Gruppenleiter gew?hlt. Durch die Gruppensitzungen haben die Abgeordneten die M?glichkeit, zu s?mtlichen Antr?gen ihre Meinung zu ?u?ern.
(CIIC/18. Februar 2003)
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