Die Gesch?ftsordnung des NVK sieht hierzu folgendes vor:
Auf der ersten Sitzung des Pr?sidiums werden die st?ndigen Vorsitzenden und einige Mitglieder des Pr?sidiums als Exekutivvorsitzende gew?hlt. Sie haben die Aufgabe den Vorsitz bei der Tagung des NVK zu führen. Darüber hinaus werden auf der ersten Sitzung des Pr?sidiums die stellvertretenden Generalsekret?re ernannt, Beschlüsse über die Tagesordnung und die Abstimmungsmethode für Antr?ge gefasst. Des weiteren wird ein Ausschlu?datum für die Unterbreitung von Antr?gen durch die Abgeordneten sowie die Namensliste der Teilnehmer der Tagung, mit Ausnahme derer, die nach dem Gesetz an der Tagung teilnehmen müssen, festgelegt.
Das Pr?sidium des NVK hat folgende Amtspflichten: 1) Es mu? die Kandidaten für die Leitung der Staatsorgane, die von der Tagung des NVK gew?hlt werden müssen, nominieren und Mit Zustimmung der absoluten Mehrheit der Abgeordneten die offiziellen Kandidaten festlegen. 2) Es mu? darüber entscheiden, ob die Antr?ge des Pr?sidiums, des St?ndigen Ausschusses des NVK, der Sonderkommissionen des NVK, des Staatsrats, der Zentralen Milit?rkommission, des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, die in die Zust?ndigkeit des NVK fallen, den verschiedenen Delegationen oder den betreffenden Sonderkommissionen zur überprüfung vorgelegt werden. Das Pr?sidium diskutiert die überprüfungsberichte und entscheidet, ob sie der Tagung zur Abstimmung vorgelegt werden. 3) Das Pr?sidium hat die Pflicht, darüber zu entscheiden, ob Antr?ge, die von einer Delegation oder einer Gruppe von mindestens 30 Abgeordneten unter einem gemeinsamen Namen unterbreitet werden und die in die Zust?ndigkeit des NVK fallen, in die Tagesordnung der Tagung aufgenommen werden, oder ob diese zuerst den betreffenden Sonderkommissionen zur überprüfung vorgelegt werden, um anschlie?end über eine Aufname in die Tagesordung der Tagung zu entscheiden. 4) Das Pr?sidium der Tagung des NVK hat die Pflicht, die verschiedenen Delegationen zu organisieren, die in der Tagesordnung stehenden Antr?ge zu überprüfen und über die überprüfungsverfahren für die Abberufungs- und Interpellationsantr?ge, die von den Delegationen und Abgeordneten w?hrend der Tagung des NVK gestellten werden, zu entscheiden. Au?erdem legt es die Wahl- und Abstimmungsformen fest, bestimmt auf der Sitzung des Pr?sidiums, an der die Delegationsleiter teilnehmen, ob die Tagungen geheim einberufen werden und entscheidet w?hrend der Tagung darüber, ob Abgeordnete verhaftet oder strafrechtlich verfolgt werden müssen.
(CIIC/18. Februar 2003)
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