Der St?ndige Ausschu? des Nationalen Volkskongresses besitzt das Recht zur Auslegung der Gesetze.
Bei nicht klar definierten gesetzlichen Bestimmungen legt er z. B. die Gesetze aus, wenn nach der Verabschiedung eines Gesetzes Umst?nde auftreten, die eine Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen erfordern.
Der Staatsrat, die Zentrale Milit?rkommission, das Oberste Volksgericht, die Oberste Volksanwaltschaft und die Sonderkommissionen des Nationalen Volkskongresses sowie die St?ndigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte haben das Recht, vom St?ndigen Ausschu? des Nationalen Volkskongresses die Auslegung von Gesetzen zu fordern.
Das Arbeitsorgan des St?ndigen Ausschusses erarbeitet einen Entwurf für die Auslegung eines Gesetzes. Dieser wird dann mit einem Beschlu? der Vorsitzendenkonferenz auf die Tagesordnung der Sitzung des St?ndigen Ausschusses gesetzt.
Der Auslegungsentwurf wird daraufhin auf der Sitzung des St?ndigen Ausschusses geprüft und diskutiert und von der Gesetzeskommission in übereinstimmung mit den Stellungnahmen der Mitglieder des St?ndigen Ausschusses geprüft, diskutiert und eventuell abge?ndert. Die Gesetzeskommission erstellt dann eine Fassung für die Abstimmung.
Diese Fassung mu? von mehr als der H?lfte der Mitglieder des St?ndigen Ausschusses angenommen werden und wird durch einen Erla? des St?ndigen Ausschusses bekannt gemacht.
Die Auslegung der Gesetze durch den St?ndigen Ausschu? des Nationalen Volkskongresses ist rechtskr?ftig.
(CIIC/18. Februar 2003)
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