Gem?? der gegenw?rtig geltenden administrativen Einteilung des Landes gibt es die Volkskongresse und Volksregierungen der Provinzen (autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren St?dte), der Kreise (St?dte) und der Gemeinden (Kleinst?dte). Die lokalen Volkskongresse von der Kreisebene an aufw?rts haben ihre st?ndigen Ausschüsse.
Die lokalen Volkskongresse aller Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsmacht. Sie sind befugt, in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten die wichtigen Angelegenheiten zu regeln. Die Volkskongresse der Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren St?dte sind auch erm?chtigt, lokale Verordnungen und Vorschriften auszuarbeiten.
Die lokalen Volksregierungen aller Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsverwaltung der jeweiligen Ebene. Sie sind den Volkskongressen und ihren st?ndigen Ausschüssen der jeweiligen Ebenen und den Organen der Staatsverwaltung der n?chsth?heren Ebenen verantwortlich und rechenschaftspflichtig, unterstehen der einheitlichen Führung des Staatsrats und leiten in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten die administrative Arbeit.